Print On Demand-Ausstellung "Mütter des Grundgesetzes"

Vier Frauen ist es maßgeblich zu verdanken, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz verankert wurde.

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Die Mütter des Grundgesetzes 1949 (v.l.n.r.): Helene Wessel, Helene Weber, Frieda Nadig und Elisabeth Selbert, Foto: Haus der Geschichte

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel sind die vier Mütter des Grundgesetzes. Ihrem Einsatz ist es maßgeblich zu verdanken, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern vor 73 Jahren im Grundgesetz verankert wurde und damit zum Fundament der deutschen Demokratie gezählt werden kann. Die Print-on-demand Ausstellung "Mütter des Grundgesetzes" kann online bestellt werden.

Auf 17 Informationstafeln wird die Geschichte der vier Politikerinnen und ihre überparteiliche Zusammenarbeit für die Gleichberechtigung anschaulich erläutert. Zuletzt wurde die Ausstellung beispielsweise im Kreishaus des Rheingau-Taunus-Kreis gezeigt. Der Landkreis lud in einem Einladungsvideo auf Facebook und Instagram zur Ausstellung ein, die durch weitere Grafiken zum Frauenanteil in der Kreispolitik ergänzt wurde. Landrat Frank Kilian sprach sich dazu für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus: "Wir wollen ein gutes Betreuungsangebot für Kinder. Wir wollen und fordern mehr Transparenz bei der Entlohnung im Beruf. Wir setzen uns ein, dass Frauen in Führungspositionen gefördert werden und wir ermutigen die Frauen sich für ihre eigenen Belange politisch stark zu machen, sich auf Positionen und für Ämter zu bewerben."

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