Partizipationsgesetz für eine moderne Verwaltung und Partizipation in der Migrationsgesellschaft
Auf Initiative des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen wurde vor 10 Jahren das Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG) verabschiedet. Es sollte die Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Migrationsbiografie fördern und auch dafür sorgen, dass die Gremien und Strukturen zur politischen Beteiligung für Menschen mit Migrationsgeschichte zugänglich werden. Berlin war das erste Bundesland, das ein solches Gesetz verabschiedet hat.
Die Bilanz nach 10 Jahren: Das Gesetz ist noch zu wenig bekannt, die darin festgehaltenen Vorgaben sind nicht konkret genug und folglich zu wenig umgesetzt. Die Diversität der Berliner Stadtgesellschaft spiegelte sich nicht im Personal der Verwaltung wider. Auch sind einige Konzepte und Begriffe nicht mehr zeitgemäß oder passen nicht zu den eigentlichen Gesetzeszielen. Dabei sind diese Ziele nach wie vor aktuell und sogar dringlicher denn je.
Vor diesem Hintergrund wurde das Gesetz überarbeitet und ein neuer Entwurf vorgelegt. Es soll in Zukunft Berliner Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG) heißen. Ziel des PartMigG ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in den politischen Gremien und im öffentlichen Dienst auf Bezirks-und Landesebene zu fördern und durchzusetzen.
Es braucht eine moderne Verwaltung, die alle mitdenkt. Die Vielfalt Berlins soll sich auch im Öffentlichen Dienst widerspiegeln – auf allen Arbeitsebenen. Berlin war vor zehn Jahren mit dem ersten Partizipations-und Integrationsgesetz ein Vorreiter in diesem Feld und setzt dies hoffentlich mit der Novelle fort!