Seit Juni 2021 liegt der Dritte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vor und beschäftigt sich mit der Frage, wie Digitalisierung geschlechtergerecht gestaltet werden kann. Dazu hat die Sachverständigenkommission 101 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese Handlungsempfehlungen wurden mit Expert*innen zu verschiedenen Themen rund um Digitalisierung und Geschlechtergerechtigkeit diskutiert in der Veranstaltungsreihe „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ von EAF Berlin, dem Harriet Taylor Mill-Institut für Ökonomie und Geschlechterforschung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS).
Die Borschüre fasst die Kernbotschaften und Ergebnisse zusammen und bietet mehr Informationen zu den Themen:
- Diskriminierungsfreie Technikentwicklung und -gestaltung
- Geschlechtergerechte Förderung von Gründungen in der Digitalbranche
- Gleichstellung in der Plattformarbeit
- Gleichstellung in der digitalisierten Arbeitswelt
- Geschlechtsbezogene digitale Gewalt
Sie versteht sich als Impuls für alle, die aus unterschiedlichsten Kontexten zum Thema geschlechtergerechte Digitalisierung arbeiten. Sie dient auch dazu, die Ergebnisse des Dritten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung mit der Praxis weiterzudenken.