Verschleppt, aber nicht verstummt

Russland inhaftiert ukrainische Zivilist*innen systematisch – als Instrument der Einschüchterung, der Folter, der politischen Kontrolle. Zehntausende sind betroffen. Eine von ihnen heißt Liudmyla Huseinova. Sie schweigt nicht.

HINWEIS: Die EAF Berlin engagiert sich kontinuierlich für Frauenorganisationen in der Ukraine. Wir freuen uns sehr, dass wir die herausragende Arbeit von Numo Sisters! (Auf geht’s Schwestern!)mit einer Spende aus dem Freundeskreis der EAF in Höhe von 2.500 Euro Berlin unterstützen können. Unter der Leitung der Journalistin Ludmyla Huseinova organisiert Numo Sisters! als Selbsthilfeorganisation ehemals inhaftierter Journalistinnen und Zivilistinnen gegenseitige Unterstützung, posttraumatische Therapie und die so wichtige Öffentlichkeitsarbeit. Auch den immer noch zahlreich in den von Russland besetzten Gebieten unrechtmäßig inhaftierten Frauen gilt ihre Solidarität.

Auf der diesjährigen UN-Frauenrechtskonferenz in New York wurde Helga Lukoschat auf die Organisationaufmerksam. Als jüngst Ludmyla Huseinova in Berlin war, konnte Yuliia Siedaiamit ihr über ihre Erfahrungen und ihre Aktivitäten sprechen. Yuliia Siedaia ist promovierte Soziologin und Genderexpertin. Sie kommt aus Charkiv, lebt zurzeit in Berlin und ist mit der EAF als „Associated Expert“ verbunden.

Wir veröffentlichen den Beitrag aus Anlass des Internationalen Tages gegen sexualisierte Gewalt in Kriegs- und Krisengebieten.

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Als ihr die Tüte vom Kopf gezogen wurde, weinte sie. Vor Schmerz, vor Angst, vor der plötzlichen Wirklichkeit der Situation. Dann traf sie eine Entscheidung, die sie durch drei Jahre und dreizehn Tage – so lange dauerte ihre Haft – tragen sollte: keine Schwäche zeigen.

Liudmyla Huseinova ist Menschenrechtsverteidigerin, Gründerin der Organisation „Come On,Sisters!“ (Numo, Sestry!) und ehemalige zivile Kriegsgefangene. Nach ihrer Freilassung aus russischer Haft hätte sie sich zurückziehen können. Sie tat das Gegenteil: Sie trat vor die Öffentlichkeit – auf ukrainischen Podien, vor dem UN-Sicherheitsrat, im Gespräch mit dem Papst. Nicht um über sich zu sprechen, wie sie betont. Sondern um über die zu sprechen, die noch dort sind.

„Ich denke jeden Tag an diejenigen, die noch dort sind. An die Frauen und Mädchen, die ich persönlich kenne. Es schmerzt zu wissen, dass wir sie immer noch nicht nach Hause holen können.“

Seit Beginn der russischen Vollinvasion im Februar 2022 hat sich die rechtswidrige Inhaftierung ukrainischer Zivilist*innen zu einem der gravierendsten und zugleich am wenigsten dokumentierten Aspekte dieses Krieges entwickelt. Tausende Menschen – keine Soldat*innen, keine Kombattant*innen – wurden entführt, willkürlich festgehalten oder sind gewaltsam verschwunden.

Nach Angaben des ukrainischen Parlamentsbeauftragten für Menschenrechte, Dmytro Lubinets, befanden sich Ende 2025 rund 28.000 ukrainische Zivilist*innen in russischer Gefangenschaft, darunter mehr als zweitausend Frauen. Die meisten werden ohne formelle Anklage, ohne Rechtsbeistand und ohne Kontakt zu ihren Familien festgehalten. Ein Zustand, der nach geltendem Völkerrecht als schwere Verletzung der Vierten Genfer Konvention gilt.

Wer verhaftet wird, ist kein Zufall. Russische Sicherheitskräfte nehmen bevorzugt Personen ins Visier, die eine pro-ukrainische Haltung erkennen lassen oder lokale Strukturen aufrechterhalten: Ehrenamtliche, Aktivist*innen, Vertreter*innen der Kommunalverwaltung, Journalist*innen sowie Menschen, die bei der Evakuierung aus besetzten Gebieten geholfen haben.

Menschenrechtsorganisationen dokumentieren dabei ein Muster: Massenverhaftungen dienen nicht allein der Bestrafung, sondern der Einschüchterung. Eine Person, die spurlos verschwindet, hinterlässt in ihrem Umfeld tiefe Verunsicherung. Die Botschaft an die übrige Bevölkerung ist unmissverständlich: Widerstand hat seinen Preis.

Viele Verhaftungen finden im Rahmen sogenannter Filtrationsmaßnahmen statt – systematischer Überprüfungen, bei denen die Besatzungsbehörden Zivilist*innen auf ihre politische Loyalität hin durchleuchten. Wer dabei als unzuverlässig eingestuft wird, verschwindet in Haftanstalten, provisorischen Lagern oder wird nach Russland verschleppt. Konstruierte Anschuldigungen wegen Spionage, Extremismus oder Terrorismus bilden manchmal die juristische „Rechtfertigung“.

Was viele Fälle besonders dramatisch macht: Die Angehörigen wissen oft monatelang nicht, ob die vermisste Person noch lebt, geschweige denn wo sie festgehalten wird. Totale Isolation – die vollständige Abschottung von der Außenwelt – ist gängige Praxis. Anwält*innen erhalten keinen Zugang, Familienangehörige keine Informationen, Menschenrechtsorganisationen können nicht aktiv werden.

Unter solchen Bedingungen gedeihen Misshandlung und Folter. Berichte freigelassener Zivilist*innen beschreiben neben physischer Gewalt, Schlafentzug und psychologischen Druck.

Huseinova beschreibt die Gefangenschaft als Zustand konstanten physischen und psychischen Überlebens. Wer in ihr überleben will, spaltet Gefühle ab. Diese Abschaltung endet nicht mit dem Tag der Freilassung. Als sie nach Hause kam, wartete sie auf die Emotionen, die sie jahrelang zurückgehalten hatte. Sie kamen nicht. Sie hatte Angst vor Alltagssituationen, dem Handy oder vor Supermärkten.

„In den ersten sechs Monaten überlebt der Körper von dem, was ich die Gefängnisreserve nenne. Dann beginnt alles auseinanderzufallen.“

Durch jahrelange Bewegungslosigkeit in der Zelle hat sie dauerhafte Beinprobleme davongetragen. Während ihrer gesamten Haftzeit durfte sie die Zelle kaum verlassen. Sie erwähnt das nicht als Klage, sondern als Beleg: Was im Gefängnis passiert, bleibt im Körper.

Was sie dort sah

Huseinova war im Haftzentrum Donezk inhaftiert sowie im berüchtigten Gefängnis „Izolyatsia“, das bereits seit 2015 als Folterzentrum der russischen Besatzungsbehörden dokumentiert ist. Sie erinnert sich, wie ukrainische Kriegsgefangene durch die Gänge getrieben wurden: Hände gefesselt, Säcke über den Köpfen, blutende Wunden. Die Wachen schlugen sie und zwangen sie, russische Propaganda-Lieder zu singen.

Was oft vergessen wird: Die Praktiken beginnen nicht mit dem Überfall 2022, sondern bereits mit der völkerrechtswidrigen Annexion der ostukrainischen Gebiete in 2014. Doch nach dem 24. Februar 2022 verschlechterte sich die Lage dramatisch. Pakete wurden verboten, Anwaltsbesuche gestrichen. Informationsisolation als zusätzlichesDruckmittel. Die Wachen hielten den Gefangenen vor:

„Auf welchen Austausch wartet ihr denn? Bald gehört alles zuRussland.“

Gleichzeitig trafen immer mehr Kriegsgefangene ein. Zellen wurden geräumt, oft ohne jede sanitäre Grundversorgung, und neu belegt. Körperliche Gewalt und psychische Misshandlung wurden zur Norm.

Während für Kriegsgefangene zumindest rudimentäre Austauschmechanismen existieren, sind Zivilist*innen davon weitgehend ausgenommen. Das Völkerrecht erlaubt ihre Inhaftierung als Kriegsgefangene nicht – doch die Russische Föderation weigert sich in vielen Fällen, ihre Gefangenschaft überhaupt zuzugeben. Eine Spirale entsteht, die hoffnungslos macht: Ohne Anerkennung kein Datensatz, ohne Datensatz kein Austausch.

Manche Menschen kommen nach langer Haft frei: ohne Erklärung, ohne Dokumente, ohne finanzielle Mittel, und häufig ohne sichere Möglichkeit, in das von der Ukraine kontrollierte Gebiet zurückzukehren. Die Freilassung ist nicht das Ende des Leidenswegs.

Sexualisierte Gewalt: Breiter als der Begriff

Besondere Brutalität zeigt sich im Umgang mit inhaftierten Frauen. Menschenrechtsbeobachter*innen dokumentieren Fälle, in denen Frauen mit der Wegnahme ihrer Kinder – und deren Unterbringung in Waisenhäusern – zur Unterschrift unter gefälschte Geständnisse gezwungen wurden.

„Ich habe erst zugestimmt, als sie drohten, mir meine Kinderwegzunehmen.“
– Freigelassene Gefangene aus dem Gefängnis Izolyatsia in Donezk

Konfliktbezogene sexualisierte Gewalt bleibt ein weitgehend tabuisiertes Thema. Die Vereinten Nationen halten in Berichten fest, dass sexualisierte Gewalt sowohl gegen Frauen als auch gegen Männer in Hafteinrichtungen und besetzten Gebieten eingesetzt wird. Überlebende schweigen häufig aus Angst vor gesellschaftlicher Stigmatisierung.

Huseinova ist eine der wenigen, die öffentlich und mit Präzision über das Spektrum konfliktbezogener sexualisierter Gewalt spricht – und die dabei auf ein grundlegendes Missverständnis hinweist: Weder die ukrainische noch die internationale Öffentlichkeit erfasst, was der Begriff wirklich bedeutet.

Sexualisierte Gewalt in Haft umfasst weit mehr als Vergewaltigung: erzwungene Nacktheit, sexualisierte Demütigung, Elektroschocks an den Genitalien, Drohungen gegen Kinder, Nötigungen im Zusammenhang mit Familienbesuchen. Viele Überlebende haben nicht erkannt, dass das, was ihnen geschah, überhaupt unter diesen Begriff fällt.

„Viele Überlebende haben gar nicht erkannt, dass das, was sie erlebt haben, konfliktbezogene sexuelle Gewalt darstellte.“

Huseinova betont: Sexualisierte Gewalt in Gefangenschaft wird nicht von sexuellem Verlangen getrieben, sondern von Demütigung, Dominanz und dem bewussten Versuch, eine Person psychisch zu zerbrechen. Es ist ein Instrument – wie Hunger, wie Isolation, wie Schlafentzug.

„Jeder Schlag muss dokumentiert werden. Jede Person, die geschlagen, gefoltert oder Hilfe verweigert hat, muss zur Rechenschaft gezogenwerden.“

Was nach der Freilassung kommt

Posttraumatische Belastungsstörungen, soziale Isolation, wirtschaftliche Notlage, bürokratische Hürden bei der Wiederbeschaffung von Ausweisdokumenten – ehemalige zivile Gefangene stehen nach ihrer Rückkehr vor einem Bündel schwerer Herausforderungen. Psychologische Langzeitbetreuung ist für viele kaum zugänglich.

Besonders gravierend sind die Folgen für Frauen. Wer Jahre ohne angemessene Hygiene und medizinische Versorgung verbracht hat, trägt oft schwere gesundheitliche Schäden davon – darunter Komplikationen der reproduktiven Gesundheit. Huseinova formuliert es direkt:

„Viele verlieren die Fähigkeit, Kinder zu bekommen. Dennoch gibt es nach wie vor kein staatlich finanziertes Untersuchungs- oder Behandlungsprogramm, das speziell auf diese Frauen zugeschnitten ist.“

Auch der dringende Bedarf an zahnmedizinischer Versorgung wird kaum adressiert. Viele ehemalige Gefangene haben infolge von Folter ihre Zähne verloren oder sind schwerbeschädigt. Ein staatliches System, das all das auffangen würde, existiert in der Ukraine bisher nicht. Die meisten Hilfsprogramme laufen ausschließlich dank internationaler Finanzierung.

Schwesternschaft als Heilung

Huseinova hat aus ihrer eigenen Geschichte eine Organisation gebaut.

„Come On, Sisters!“ (Numo, Sestry!) wurde im Dezember 2024 offiziell registriert, die Idee war längst älter. Die Organisation bringt Frauen zusammen, die Gefangenschaft, Besatzung oder kriegsbedingte Gewalt überlebt haben – und unterstützt auch jene, die noch inhaftiert sind. Ihr Kern: nicht nur Hilfe für die, die zurück sind, sondern Druck für die, die es noch nicht sind.

Die Arbeitsbereiche umfassen Rehabilitationsprogramme, Rechtsberatung, die Ausbildung von Rechtsbeistandspersonen – selbst Überlebende, die nun anderen helfen, Verbrechen zu dokumentieren und sich in rechtlichen Verfahren zurechtzufinden – sowie internationale Lobbyarbeit. Die Organisation kooperiert unter anderem mit UN Women Ukraine und JurFem.

Zu den wenigen Lichtblicken, von denen Huseinova berichtet, gehört ein fünfzehntägiges Rehabilitationsprogramm in Transkarpatien, durchgeführt mit internationaler Unterstützung. Es kombinierte psychologische Beratung, Kunsttherapie und medizinische Untersuchungen in einer geschützten Umgebung. Die Frauen kamen zurückhaltend, misstrauisch. Sie öffneten sich nach und nach.

„Das Wichtigste war das Gefühl der Schwesternschaft. „Die Frauen erkannten, dass sie nicht allein waren.“

Was wirkt, ist nicht die kurzfristige Intervention, sondern langfristige Begleitung. Die Teilnehmerinnen blieben nach Abschluss des Programms online miteinander und mit Psycholog*innen in Kontakt. Diese Kontinuität, sagt Huseinova, ist entscheidend.

2022 unterzeichneten die ukrainische Regierung und die Vereinten Nationen ein Rahmenabkommen zur Bekämpfung konfliktbezogener sexualisierter Gewalt und zur Unterstützung von Überlebenden. Mehrere Staaten und internationale Gerichtsbarkeiten haben Verfahren wegen Kriegsverbrechen eingeleitet. Das sind wichtige Schritte. Aber sie reichen nicht.

Eine Frage der internationalen Sicherheit

Die Inhaftierung ukrainischer Zivilist*innen ist kein Randphänomen des Krieges. Sie ist ein Instrument der hybriden Kriegsführung: physische Gewalt kombiniert mit psychologischer, sozialer und informationeller Kontrolle. Wer eine Gemeinschaft einschüchtern will, muss nicht alle treffen – es genügt, die Richtigen verschwinden zu lassen.

In der modernen Kriegsführung sind Zivilist*innen längst keine zufälligen Opfer mehr. Sie werden zu gezieltenZielen. Dass die internationale Gemeinschaft dieses Thema noch immer als nachrangig behandelt, ist nicht nur ein humanitäres Versagen. Es ist ein strategisches.

Was gebraucht wird: Systematische Dokumentation, die nicht erst 2022 beginnt. Austauschmechanismen, die auch Zivilist*innen einschließen. Ein staatlich finanziertes Rehabilitationssystem in der Ukraine. Und internationale Rechenschaftspflicht – nicht nur für Militärangehörige, sondern für alle, die in diesem System Verantwortung trugen.

Huseinovas Familienhaus in Novoazovsk wurde nach der Besetzung geplündert. Sie will nicht zurück. Sie hat die Denunziationen gelesen, die Nachbarn über sie geschrieben haben.

„Ich suche keine Rache. Aber ich möchte nicht unter ihnenleben.“

Ihr Traum ist ein Zuhause in einer freien Ukraine. Ihr Ziel ist, alle noch inhaftierten Zivilistinnen und Zivilisten freizubekommen – und jenen, die zurückkehren, ein System zu hinterlassen, das sie wirklich trägt.

Am 19. Juni – dem Internationalen Gedenktag gegen sexuelle Gewalt in Krisensituationen – ist Liudmyla Huseinova eine von vielen Stimmen, die daran erinnern, was hinter den Zahlen steckt: 28.000 Menschen. Mehr als zweitausend Frauen. Jede mit einem Namen. Jede mit einer Geschichte.

Huseinova spricht weiter. Solange, bis sie alle nach Hause sind.

Kontakt

Wenden Sie sich gerne an die zuständige Ansprechperson:

Dr. Yuliia Seidaia

Associated Expert

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