75 Jahre Grundgesetz – Grundlage für rechtliche Gleichstellungspolitik

Vier von 65: So viele Frauen waren 1949 an der Ausgestaltung des Grundgesetzes beteiligt. Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel erkämpften als Mitglieder des Parlamentarischen Rates den Absatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ und legten damit den Grundstein für die gesetzliche Verankerung der Gleichstellung von Männern und Frauen.

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Lila Hintergrund mit weißer fetter Schrift: "Die Mütter des Grundgesetzes". Rechts unten schwarz weiß Fotos von Helene Weber, Elisabeth Selbert, Frieda Nadig und Helene Wessel.

Die Mütter des Grundgesetzes: Helene Weber, Elisabeth Selbert, Frieda Nadig, Helene Wessel (v.l.n.r) | Fotos: Erna Wagner-Hehmke, Haus der Geschichte, Bonn

75 Jahre Grundgesetz – ein wichtiger Meilenstein wird gefeiert

„Das Grundgesetz ist die Basis der repräsentativen Demokratie in Deutschland. Demokratie erfordert die volle Teilhabe und Mitbestimmung der Bevölkerung in ihrer Vielfalt auf allen politischen Ebenen. Deshalb ist die Gleichstellung der Geschlechter die Grundlage für eine gerechte, demokratische Gesellschaft. Aber: Davon sind wir in Deutschland weit entfernt – auch in der Politik. Wir brauchen mehr Frauen in der Politik, mehr vielfältige Sichtweisen und Lebensrealitäten“, so Kathrin Mahler Walther, Vorstandsvorsitzende der EAF Berlin.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“

So lautet der Artikel 3, Absatz 2 im Grundgesetz. Die Friedliche Revolution 1989 führte zu einer Erweiterung dieses Grundsatzes: Erneut initiiert und getragen von der parteiübergreifenden Zusammenarbeit von Frauen und einer breiten gesellschaftlichen Mobilisierung beschloss die gemeinsame Verfassungskommission 1993 den Zusatz:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

„Wir danken den 4 Müttern des Grundgesetzes für ihren enormen Einsatz, die Gleichstellung der Geschlechter im Grundgesetz zu verankern“, betont Kathrin Mahler Walther.

Happy Birthday, Grundgesetz! Am 24. – 26. Mai feierte die deutsche Bundesregierung das Jubiläum mit einem großen Demokratiefest.

Digitale Ausstellung zeigt Werk und Wirken der Mütter des Grundgesetzes

Die digitale Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ feierte ihre Premiere auf dem Demokratiefest der Bundesregierung. Sie stellt die vier Frauen vor, würdigt ihr politisches Werk, gibt einen Einblick in die Geschichte der Frauenrechte sowie den aktuellen Stand der Gleichstellung der Geschlechter. Durch interaktive Elemente erhalten die Nutzer*innen einen Einblick in die Geschichte und können sich durch die Lebensbilder der Frauen und die Geschichte der Frauenrechte bewegen. Infografiken geben einen umfassenden Einblick in den heutigen Stand der Gleichstellung der Geschlechter. Quizfragen laden zur Diskussion und zum Nachdenken ein. Die digitale Ausstellung ist in Kürze verfügbar und kann als Print-on-Demand unter www-frauen-macht-politik.de bestellt werden.

Die Ausstellung wurde im Helene Weber-Kolleg, der ersten bundesweiten und parteiübergreifenden Plattform für Kommunalpolitikerinnen entwickelt und ist gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

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