Mit Active Bystanding Diskriminierung bekämpfen

Im Projekt Active Bystanding entwickelt die EAF Berlin gemeinsam mit Partner-Organisationen ein Konzept, um intersektionaler Diskriminierung und sexualisierter Gewalt an Universitäten und Hochschulen zu begegnen.

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Trotz ihres Bildungsauftrags und ihres gesellschaftlichen Anspruchs auf Chancengleichheit sind Hochschulen und Universitäten nicht frei von diskriminierenden Strukturen und sexualisierter Gewalt. Laut der UniSAFE-Studie (2022), haben 62 % der Befragten mindestens eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt an ihrer Hochschule erlebt. Immer wieder spielen dabei auch Machtungleichgewichte zwischen Lehrenden und Studierenden dabei eine zentrale Rolle.

Was ist Active Bystanding?

Viele Menschen berichten von Situationen, in denen sie Diskriminierung erlebt oder beobachtet haben und nicht wussten, wie sie am besten reagieren sollten. Hier setzt das Pilotprojekt, das die EAF Berlin gemeinsam mit der Charité Berlin durchführt, an. Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gefördert.

Grundlage ist das an der Charité entwickelte Active-Bystanding-Konzept zur Prävention von sexualisierter Belästigung und Gewalt im Hochschulkontext. Das Konzept setzt darauf, dass auf einer Peer-Ebene Hochschulangehörige den Umgang mit sexualisierter Gewalt lernen – insbesondere dann, wenn sie selbst nicht betroffen sind. So richtet sich das Konzept also vor allem an Studierende. In Seminaren, die von der pädagogischen Kompetenzstelle i-PÄD Berlin durchgeführt werden, werden die Teilnehmenden ganz praktisch dazu angeleitet, wie sie im Zweifelsfall handeln können – Active Bystander*innen sein können.

Das ursprüngliche Konzept der Charité wird im aktuellen Projekt kontextspezifisch weiterentwickelt. Das heißt: Im Vorhaben wird das Konzept bedarfsgerecht angepasst und auf andere Kontexte und Zielgruppen angewendet. Darauf aufbauend soll eine öffentlich zugängliche Blaupause entstehen, die universitäts- und studienfachübergreifend Hochschulen zur Verfügung steht, die Maßnahmen gegen intersektionale Diskriminierung und sexualisierte Gewalt umsetzen möchten. Idealerweise entsteht so ein Konzeptpapier, dass sich Interessierte als Transferprodukt des Vorhabens z.B. herunterladen können, um es an ihrer Hochschule zu implementieren, um zukünftige Active Bystander*innen zu qualifizieren.

Was sind Active Bystander*innen?

  • Active Bystander*innen greifen ein: Werden sie Zeug*innen von Diskriminierung, entscheiden sie sich bewusst, etwas zu sagen oder zu tun, anstatt die Situation geschehen zu lassen und passiv zu bleiben.
  • Active Bystander*innen setzen klare Signale: Sie machen Täter*innen ebenso wie allen Anwesenden deutlich, dass diskriminierendes Verhalten inakzeptabel ist. Werden solche Botschaften in Gemeinschaften kontinuierlich verstärkt, können sich die Grenzen dessen verschieben, was als akzeptables Verhalten gilt.
  • Active Bystander*innen handeln sicher und informiert: Sie wissen, wie sie eine Situation ansprechen können, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, und kennen die fünf „Do’s“ des Active Bystanding: Ablenken (Distraktion), direktes Handeln, Delegieren, Nachsorge („Danach“) und Dokumentieren.

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