
Helene Weber-Preis
Nachwuchspreis für herausragende Leistungen von Frauen in der Kommunalpolitik
Mit dem Helene Weber-Preis – benannt nach einer der vier Mütter des Grundgesetzes – vergab das Bundesfamilien- und Frauenministerium einen Nachwuchspreis für herausragende Leistungen von Frauen in der Kommunalpolitik. Er richtete sich an Frauen, die ein bis maximal zwei Legislaturperioden ehrenamtlich in der Kommunalpolitik engagiert waren. Der Preis wurde aus Anlass des 60. Jahrestags des Grundgesetzes ausgeschrieben und bislang vier Mal – 2009, 2011, 2015. 2020 und 2024 – feierlich von der jeweiligen Bundesfamilienministerin verliehen. Die EAF Berlin verantwortete die Ausschreibung und Organisation des Preises sowie die Betreuung der prämierten Frauen. Die Preisträgerinnen erhielten individuelles Coaching sowie Unterstützung für Aktionen vor Ort.
Das Vorschlagsrecht lag bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestags; die Auswahl traf eine hochkarätig besetzte Jury. Das Netzwerk der Preisträgerinnen wuchs auf 65 Frauen an. Sie kamen aus allen Teilen Deutschlands, aus unterschiedlichen Generationen und Parteien. Das selbstorganisierte Netzwerk der Preisträgerinnen wurde durch eine gewählte Sprecherin vertreten und bildete einen wichtigen Bestandteil des Helene-Weber-Kollegs. Zahlreiche Preisträgerinnen stellten sich zum Beispiel ihrerseits als Mentorinnen zur Verfügung, um mehr Frauen für die Kommunalpolitik zu gewinnen.
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