Mit dem Helene Weber-Preis – benannt nach einer der vier Mütter des Grundgesetzes – vergibt das Bundesfamilien- und Frauenministerium einen Nachwuchspreis für herausragende Leistungen von Frauen in der Kommunalpolitik. Er richtet sich an Frauen, die ein bis maximal zwei Legislaturperioden ehrenamtlich in der Kommunalpolitik engagiert sind. Der Preis wurde aus Anlass des 60. Jahrestags des Grundgesetzes ausgeschrieben und bislang vier Mal – 2009, 2011, 2015 und 2020 – feierlich von der jeweiligen Bundesfamilienministerin verliehen. Die EAF Berlin verantwortet die Ausschreibung und Organisation des Preises sowie die Betreuung der prämierten Frauen. Die Preisträgerinnen erhalten individuelles Coaching sowie Unterstützung für Aktionen vor Ort.

Helene Weber-Preis
Nachwuchspreis für herausragende Leistungen von Frauen in der Kommunalpolitik
Zielgruppe
Ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen
Partner*innen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Zeitraum
Seit 2009
Gefördert von

Das Vorschlagsrecht liegt bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestags; die Auswahl trifft eine hochkarätig besetzte Jury. Mittlerweile ist das Netzwerk der Preisträgerinnen auf 65 Frauen angewachsen. Sie kommen aus allen Teilen Deutschlands, aus unterschiedlichen Generationen und Parteien. Das selbstorganisierte Netzwerk der Preisträgerinnen wird durch eine gewählte Sprecherin vertreten und bildet einen wichtigen Bestandteil des Helene Weber-Kollegs. Zahlreiche Preisträgerinnen stellen sich zum Beispiel ihrerseits als Mentorinnen zur Verfügung um mehr Frauen für die Kommunalpolitik zu gewinnen.
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